Verschärfung der «Lex Koller» in Prüfung
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Im Rahmen dieser Begleitmassnahmen soll das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) bis Ende Juni 2025 dem Bundesrat eine Vernehmlassungsvorlage unterbreiten, welche eine Verschärfung der «Lex Koller» prüft. Diese wird für Personen im Ausland/ausländische Investoren folgende (neuen) Einschränkungen beinhalten:
Einführung strengerer Regeln für den Erwerb von Betriebsstätte-Grundstücken: Vermietungsverbot, respektive solche Grundstücke dürfen von Ausländern nur noch zum Zweck der Selbstnutzung erworben werden.
Verschärfung bei Erwerb von an einer Schweizer Börse kotierten Anteilen von Wohnimmobiliengesellschaften: Verbot/Bewilligungspflicht für den Kauf solcher Aktien durch Ausländer.
Einführung strengerer Regeln für den Erwerb von Hauptwohnungen durch Angehörige von nicht EU-/EFTA-Staaten: Wiederveräusserungspflicht bei Hauptwohnungen für Personen im Ausland bei Wohnsitzaufgabe.
Einschränkung des Erwerbs von Ferienwohnungen und Wohneinheiten in Apparthotels durch Personen im Ausland.
Lesen Sie mehr über unsere Erkenntnisse der beabsichtigten Verschärfung der "Lex Koller" in unserem Report.
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