Die seit 2012 gültige DIN 14675 fordert den Austausch von Rauchmeldern nach 5 Jahren Betrieb, Rauchmelder mit Verschmutzungskompensation nach 8 Jahren.
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Austausch von Rauchmeldern – wann notwendig?
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DIN 14675 – 11.5.3: Tausch von Rauchmeldern
Die seit 2012 gültige DIN 14675 fordert den Austausch von Rauchmeldern nach 5 Jahren Betrieb, Rauchmelder mit Verschmutzungskompensation nach 8 Jahren.
Grund für das Erfordernis des Tausches ist die zunehmende Verschmutzung der Melder durch Staub, Flusen etc.. Dadurch wird die Wirksamkeit der Rauchmelder gemindert und die Gefahr von Fehlalarmen steigt. Bei einer zu hohen Verschmutzung der Sensorkammer wird ein Brand nicht erkannt, da der Melder nicht auslöst. Dies bedeutet eine sehr große Gefahr für Leib und Leben und ist durch uns als Verwalter zwingend zu vermeiden.
Was beinhaltet die Norm im Bereich „Austausch von Rauchmeldern“?
Rauchmelder sind nach Herstellerangaben auszutauschen bzw. einer Werksprüfung und Instandsetzung zu unterziehen. Dies ist im Betriebstagebuch zu dokumentieren. Die Werksprüfung kann nur nach Vorgaben des Herstellers durchgeführt werden – hierzu sind die Rauchmelder zu demontieren.
Die Norm gilt verpflichtend für alle Brandmeldeanlagen, die nach 2006 in Betrieb genommen wurden; für Anlagen, welche vor 2006 eingebaut und in Betrieb genommen wurden, wird die DIN 14675 empfohlen und sollte mit Verweis auf das hohe Risiko für Leib und Leben auch umgesetzt werden.
Neben dem Austausch der Melder muss eine Prüfung der Brandfallsteuermatrix durchgeführt werden. Das kann nur durch ein Wartungsunternehmen erfolgen. Dies ist wichtig, um die neuen/gereinigten Melder auf die vorhandene BMA zu kalibrieren!
Die Kosten je zu tauschendem Rauchmelder belaufen sich auf ca. 60-95 €/Melder.
DIN 14676
Für den Bereich "Wohnen" gilt die DIN 14676, hier gelten andere Fristen und Anforderungen!